Muhammad Ibn Ali As-Saduq schreibt:

وقد فضل الله بني هاشم بتحريم الزكاة عليهم فأما اليوم فإنها تحل لهم لأنهم قد منعوا الخمس كل شيء تبلغ قيمته دينارا ففيه الخمس لله ولرسوله ولذي القربى واليتامى والمساكين وابن السبيل فأما الذي لله فهو لرسوله وما لرسوله فهو له عليه السلام وذوي القربى فهم أقربائه عليهم السلام واليتامى يتامى أهل بيته عليهم السلام والمساكين مساكينهم عليهم السلام وابن السبيل ابن سبيلهم عليهم السلام وأمر ذلك إلى الإمام يفرقه فيهم كيف شاء حضر كلهم أو بعضهم

„Gott hat die Hashimiten mit dem Verbot der Almosen (Zakah) an sie bevorzugt, aber heutzutage ist sie ihnen erlaubt, denn ihnen ist die Fünftelabgabe (Khums) verwehrt. In allem, was den Wert einer Goldmünze erreicht, ist die Fünftelabgabe (Khums) für Gott, Seinen Gesandten (s.), den Verwandten, die Waisen, die Armen und den Sohn des Weges enthalten. Was also für Gott ist, das ist für Seinen Gesandten (s.) und was für Seinen Gesandten ist, das ist für den Imam (a.) und was die Verwandten betrifft, so sind es seine Verwandten (a.) und was die Waisen betrifft, so sind es die Waisen der Leute seines Hauses (a.) und was die Armen betrifft, so sind es ihre Armen (a.) und was den Sohn des Weges betrifft, so ist es der Sohn ihres Weges (a.) und sie ist die Sache des Imams (a.), der sie unter ihnen verteilt, wie er es möchte, ob nun alle dabei sind oder nur ein Teil von ihnen.” [Al-Hidayah, Seite 176 – 177]

hedayat-e-saduq-s-176-177


Schreibe einen Kommentar