Frage:

Sind laut Al-Halabi die Gelehrten die Leute der Ermahnung (16:43)?

Antwort:

Abu As-Salah Al-Halabi schreibt: „Zu den Beweisen für die Führung der Imame (a.) gehört der Vers: »So befragt die Leute der Ermahnung, wenn ihr nicht wisst.« (16:43) Er befahl jenem, der nicht weiß, die Leute der Ermahnung zu befragen, damit er weiß. Er zeichnete das nicht mit einer Sache ohne eine (andere) Sache aus und das führt dazu, dass die zu Befragenden Wissen über alles haben. Sie befragen Unfehlbare in dem, was sie an Auskunft (Fatwa) geben, denn es wäre eine abscheuliche Sache, dass man jenen zu befragen hätte, der über das, worüber man ihn befragt, nicht wüsste und auch wegen des nicht vorhandenen Wissens von jenem, der Auskunft (Fatwa) gibt, bei dem Fehler aus Absicht und Unachtsamkeit zulässig sind. Wenn also durch beide Eigenschaften bestätigt ist, dass die Leute der Ermahnung jene sind, deren Befragung im Vers (16:43) befohlen wurde, dann ist ebenso ihre Auszeichnung bei den Erwähnten bestätigt, denn keiner sagt das über den Vers, durch die die Erwähnten ausgezeichnet sind und wenn du willst, dann sag: »Keiner hat die beiden Eigenschaften bei jemandem außer ihnen nachgewiesen!« Doch jeder, der sie für die Erwähnten bestätigte, bekannte sich zur Führung der Imame (a.), denn weil ihre Auskunft (Fatwa) dem Wissen nach verbindlich ist, wird ihre Nachahmung darin ebenso verbindlich, weil sie vor Fehlern sicher sind, unter Ausschluss von jenem, dessen Auskunft (Fatwa) nicht verbindlich ist und der darin nicht vor Irrtümern sicher ist und die Pflicht, sie nachzuahmen, ist ein Beweis für die Führung der Imame (a.) und durch diesen Aspekt wird die Meinung von jenem zunichte gemacht, der behauptet, die Leute der Ermahnung in dem Vers (16:43) wären die Juden und Nazarener oder Rezitatoren oder Rechtsgelehrte, aufgrund des Fehlens dieser nachgewiesenen Eigenschaften der Leuten der Ermahnung bei jedem einzelnen von ihnen mit Konsens.” [Al-Kafi, Seite 93]

قال أبو الصلاح الحلبي: ومما يدل على إمامتهم صلوات الله عليهم قوله تعالى فاسئلوا أهل الذكر إن كنتم لا تعلمون فأمر من لا يعلم بسؤال أهل الذكر ليعلم، ولم يخص ذلك بشئ، دون شئ، وذلك مقتض لعلم المسؤولين بكل شي يسألون عنه معصومين فيما يفتون به، لقبح الأمر بمسألة من لا يعلم ما يسئل عنه، وعدم العلم لفتيا من يجوز عليه الخطأ عن قصد أو سهو، وإذا ثبت كون أهل الذكر المأمور بمسألتهم في الآية بهاتين الصفتين ثبت تخصيصهما بالمذكورين، لأنه لا أحد قال بذلك في الآية الأخص بها المذكورين وإن شئت قل لا أحد أثبت الصفتين لأحد عداهم، وكل من أثبتها للمذكورين قال بإمامتهم ولأن فتياهم إذا كان موجبا للعلم وجب الاقتداء بهم فيه، لحصول الأمان من زللهم، دون من لا يوجبه فتياه ولا يؤمن فيه الضلال، ووجوب الاقتداء بهم برهان إمامتهم، وبهذا الاعتبار يسقط قول من زعم أن أهل الذكر في الآية هم اليهود والنصارى، أو القراء، أو الفقهاء، لانتفاء الصفتين الثابتتين لأهل الذكر عن كل واحد من هؤلاء باتفاق

ketab-e kafi az 7alabi s 93



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