Abu l-Qasim Al-Khu’i wird gefragt:

أَنَـا رَجُـلٌ مُّـتَـزَوِّجٌ مِّـن مُّـسْـلِـمَـةٍ وَأُرِيـدُ الـتَّـمَـتُّـعَ مَـعَ الـلَّاتِـي يَـعْـمَـلْـنَ بِـالْـفَـنَـادِقِ مِـنْ أَجْـلِ عَـمَـلِ الْـمَـسَـاجِ وَالْإِنْـزَالِ مِـنْ دُونِ إِدْخَـالٍ فَـهَـلْ يَـصِـحُّ الـتَّـمَـتُّـعُ مَـعَـهُـنَّ وَلَا أَعْـلَـمُ هَـلْ عَـمَـلَـهُـنَّ هَـٰذَا يُـعْـتَـبَـرُ إِشْـهَـارًٰ أَمْ لَا؟

Ich bin ein Mann, der mit einer Muslimin verheiratet ist und ich will mit denjenigen Zeitehe machen, die in den Hotels beschäftigt sind, für einen Massagedienst und eine Ejakulation ohne Penetration. Ist die Zeitehe mit ihnen in Ordnung, wenn ich nicht weiß, ob ihr Dienst als Bekanntgabe zu werten ist oder nicht?“

Worauf er antwortet:

يَـجُـوزُ الْـعَـقْـدُ عَـلَـيْـهِـنَّ إِذَا لَـمْ يُـکُـنَّ مِـنَ الْـمَـشْـهُـورَاتِ بِـالـزِّنَـا

„Es ist erlaubt, die Ehe mit ihnen zu schließen, solange sie nicht für Unzucht berühnt sind.“ [AlKhoei.Net, Frage 3530]

Sie interessieren sich für den Link zur Seite? [hier!]


0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar