Abu l-Qasim Al-Khu’i schreibt:
إن الولاية لم تثبت للفقيه في عصر الغيبة بدليل وإنما هي مختصة بالنبي والأئمة عليهم السلام
„Die Statthalterschaft des Rechtsgelehrten (Wilayat-ul-Faqih) in der Zeit der Verborgenheit verfügt über keinen einzigen Beweis und ist lediglich dem Propheten Muhammad (s.) und den Imamen (a.) vorbehalten.” [At-Tanqih Fi Sharhi l-Urwati l-Wuthqa, Band 1, Seite 360]

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