Ash-Sharif Al-Murtada wird gefragt: „Ist es erlaubt, das Freitagsgebet (Jum’ah) sowohl hinter dem Gleichgesinnten (Mu’alif) als auch hinter dem Widersacher (Mukhalif) zu verrichten? Besteht es aus zwei Verneigungen (Rak’ah) mit der Predigt (Khutbah), die anstelle von vier vollzogen werden? Die Antwort darauf lautet, dass das Freitagsgebet aus zwei Verneigungen (Rak’ah) besteht, ohne diesen etwas hinzuzufügen und es findet keine Versammlung dazu statt, außer mit einem redlichen Imam (a.) oder mit demjenigen, den der redliche Imam (a.) aufstellt. Wenn dies aber nicht der Fall ist, dann betet man das Mittagsgebet (Zuhr) mit vier Verneigungen (Rak’ah) und wer dazu unter Achtsamkeit (Taqiyyah) gezwungen wurde, das Freitagsgebet mit jemandem zu verrichten, dessen Führerschaft nicht legitim ist, für den ist es festgelegt, hierauf das Mittagsgebet (Zuhr) mit vier Verneigungen (Rak’ah) zu verrichten.” [Rasa’il-ul-Murtada, Band 1, Seite 272]

سئل السيد الشيريف المرتضى: صلاة الجمعة هل يجوز أن يصلي خلف المؤالف والمخالف جميعا وهل هي ركعتان مع الخطبة تقوم مقام أربع؟ الجواب: صلاة الجمعة ركعتان من غير زيادة عليها، ولا جماعة إلا مع إمام عادل، أو من ينصبه الإمام العادل، فإذا عدم ذلك صليت الظهر أربع ركعات. ومن اضطر إلى أن يصليها مع من لا يجوز إمامته تقية، وجب عليه أن يصلي بعد ذلك ظهرا أربعا



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