In einigen sozialen Medien wird behauptet, dass gemäß At-Tusi die Imame (a.) einen Rechtsgelehrten mit der Regierung über die Menschen beauftragt hätten [hier!]. Hierbei handelt es sich um eine Unwahrheit.

Muhammad Ibn Hasan At-Tusi schreibt:

وأما الحكم بين الناس والقضاء بين المختلفين، فلا يجوز أيضا إلا لمن أذن له سلطان الحق في ذلك وقد فوضوا ذلك إلى فقهاء شيعتهم في حال لا يتمكنون فيه من توليه بنفوسهم. فمن تمكن من إنفاذ حكم أو إصلاح بين الناس أو فصل بين المختلفين، فليفعل ذلك، وله بذلك الأجر والثواب

„Was das Urteil (Hukm) zwischen den Menschen und das Richten zwischen den Uneinigen betrifft, so ist auch dies nicht gestattet, außer für denjenigen, dem der legitime Herrscher die Erlaubnis dazu gab und sie (die Imame) übertrugen jees den Verständigen (Fuqaha’) ihrer Anhänger in dem Fall, dass sie nicht selber zur Übernahme (Tawalli) davon in der Lage sind. Wer also zum Urteilen oder Versöhnen zwischen den Menschen oder zum Schlichten zwischen den Streitenden in der Lage ist, der soll das tun und ihm steht dafür der Verdienst und Lohn zu.” [An-Nihayah, Seite 301]

Kommentar:

Um zwischen den Menschen Urteile sprechen, zu richten und zu versöhnen, muss man kein Staatsführer sein. Diese Aufgaben obliegen – wie der Gelehrte wortwörtlich sagt – den Verständigen und nicht einem einzigen. Was die Grenzstrafen (Hudud) betrifft, so sind sie gemäß At-Tusi ohne den Imam der Zeit (a.) nicht umsetzbar [hier!].



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