Ash-Sharif Al-Murtada schreibt:

فأما الناصب ومخالف الشيعة فأنكحتهم صحيحة وإن كانوا كفارا ضلالا

„Was den Feind (Nasib) und den Widersacher (Mukhalif) der Schiiten anbelangt, so sind ihre Ehen gültig, obgleich sie fehlgeleitete Ungläubige sind.” [Rasa’il-ul-Murtada, Band 1, Seite 400]

Abdullah Al Shubbar schreibt:

وأما سائر المخالفين ممن لم ينصب ولم يعاند ولم يتعصب فالذي عليه جملة من الإمامية كالسيد المرتضى أنهم كفار في الدنيا والآخرة والذي عليه الأكثر الأشهر أنهم كفار مخلدون في الآخرة وتجري عليهم أحكام الإسلام في الدنيا من حقن دمائهم وأموالهم وقيل إنهم لا يخلدون في النار ولا يدخلون الجنة بل يكونون بعد الخروج من النار في الأعراف وقيل إنهم يدخلون الجنة بعد العذاب الطويل وهذا القول نادر لا يعرف قائله

„Was die übrigen Widersacher (Mukhalif) betrifft, die weder Feinde (Nasib), noch Starrhälse, noch Fanatiker sind, so erachtet sie eine Anzahl der Imamiten wie Sayyid Al-Murtada als Ungläubige, sowohl im Diesseits als auch im Jenseits und der am meisten verbreitete Standpunkt der Mehrheit besteht darin, dass sie im Jenseits als Ungläubige (Kafir) verweilen und man auf sie im Diesseits die Urteile des Islams anwendet, wodurch ihr Blut und ihr Besitztum geschützt sind und man sagt, dass sie nicht im Feuer bleiben werden, aber auch nicht das Paradies betreten, sondern sich nach dem Verlassen des Feuers in A’raf befinden und man sagt, dass sie das Paradies nach einer langen Bestrafung betreten. Dieser Standpunkt ist allerdings selten. Derjenige, der ihn vertritt, ist nicht geläufig.” [Haqq-ul-Yaqin, Seite 510 – 511]

Muhammad Baqir Al-Majlisi schreibt:

وأما الأحكام الدنيوية أيضا كالطهارة والتناكح والتوارث فالمشهور أنهم في جميع ذلك بحكم المسلمين، وذهب السيد المرتضى رضي الله عنه وجماعة إلى أنهم في الأمور الدنيوية أيضا بحكم الكفار، والذي يظهر من بعض الأخبار أنهم واقعا في جميع الأحكام بحكم الكفار لكن الله تعالى لما علم أن للمخالفين دولة وغلبة على الشيعة ولا بد لهم من معاشرتهم رخص لهم في جميع ذلك وأجرى على المخالفين في زمان الهدنة (الغيبة) والتقية أحكام المسلمين وفي زمن القائم عليه السلام لا فرق بينهم وبين الكفار وبه يمكن الجمع بين الأخبار وقد يطلق على مرتكبي الكبائر من غير توبة وأثره احتمال العقاب الطويل لا الخلود، ولا جريان حكم الكفار عليهم في الدنيا، بل يمكن سقوط بعض الحقوق التي تكون للمؤمنين وقد يطلق على مطلق مرتكبي المعاصي

Was die Urteile im Diesseits anbelangt wie die Reinheit, Partnerschaften und Erbschaften, so ist es der weitverbreitete Standpunkt, dass auf sie allesamt das Urteil der Muslime angewandt wird. Allerdings glaubten Sayyid Al-Murtada, möge Gott mit ihm zufrieden sein und eine Gruppe, dass auf sie auch im Diesseits das Urteil der Ungläubigen angewandt wird. Was aus einigen Narrativen hervorgeht, besteht darin, dass auf sie bei allen Urteilen eigentlich das Urteil der Ungläubigen angewandt werden müsste, doch weil Gott wusste, dass die Widersacher (Mukhalif) die Oberhand und Dominanz über die Schiiten haben werden, wodurch kein Weg daran vorbeiführt, dass sie mit ihnen Umgang pflegen, erlaubte Er ihnen dieses Verfahren bei allem davon und Er richtete für die Widersacher für die Zeit des Friedens (Verborgenheit) und der Achtsamkeit die Urteile für Muslime ein und in der Zeit des Aufständischen (Qa’im) gibt es dann keinen Unterschied zwischen ihnen und den Ungläubigen und auf diese Weise ist die Vereinbarung der Narrative miteinander möglich. Es ist bereits klargestellt worden, dass für diejenigen, die große Sünden begehen, ohne Buße und eine Spur davon, eine lange Bestrafung in Frage kommt, nicht die Ewigkeit und auf sie wird im Diesseits nicht das Urteil der Ungläubigen angewandt. Vielmehr können einige Privilegien entzogen werden, auf die Gläubige einen Anspruch haben und zuweilen verwendet man die Terminologie der Verübenden von Ungehorsamkeiten verwenden. [Mir’at-ul-Uqul, Band 11 Seite 191]

Kommentar:

Al-Murtada erachtet es des Weiteren als Sünde, für nicht-schiitische Verstorbene zu beten [hier!]. Mehr zum Standpunkt von Al-Majlisi erfährt man [hier!].



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