Frage:

Welche Ansichten erwähnt Yusuf Al-Bahrani über die Reue von Abtrünnigen?

Antwort:

Yusuf Ibn Ahmad Al-Bahrani schreibt: „Das Urteil über jenen, der konvertierte und vom Islam austritt und die gänzlich konvertierte oder mit dem Islam aufgewachsene Frau, ist deutlich, denn es gibt weder Probleme noch eine Unstimmigkeit darüber, dass man ihre Umkehr zum Islam akzeptiert, sobald sie Reue zeigen. Es gibt jedoch Probleme und Unstimmigkeit über einen vom Islam ausgetretenen Mann, der mit dem Islam aufgewachsen ist. Wird seine Umkehr akzeptiert oder nicht? Über diese Angelegenheit gibt es drei Ansichten: Die erste Ansicht – welche gemäß der Erklärung unseres Gelehrten, Ash-Shahid Ath-Thani, im Buch über das Erbe aus Al-Masalik, die weit verbreitete ist – besteht darin, dass die Umkehr vollkommen nicht akzeptiert wird. An einer Stelle des erwähnten Buches sagt er: »Was die vollkommene Nichtigkeit ihrer Akzeptanz betrifft, so ist dies den Berichten befolgend weit verbreitet, doch die Akzeptanz der Reue zwischen dem Abtrünnigen und Gott entspricht aus Vorsicht vor dem, was an Verantwortung nicht zu ertragen ist, der Wahrheit.« Somit kommt die Aussage von einigen unserer heutigen Gelehrten zum Vorschein, wobei sie den Anspruch erheben, dass die weit verbreitete Ansicht darin besteht, die Umkehr innerlich (Batin) zu akzeptieren und äußerlich (Zahir) nicht zu akzeptieren. Die zweite Ansicht besagt, dass man die Umkehr vollkommen akzeptiert, sowohl innerlich (Batin) als auch äußerlich (Zahir), was von Ibn Al-Junaid berichtet wird. Die dritte Ansicht besteht darin, dass man die Umkehr innerlich (Batin) akzeptiert und äußerlich (Zahir) nicht akzeptiert und dies ist die Wahl von unserem Gelehrten, Ash-Shahid Ath-Thani, wie ich es aus seiner Aussage heraushörte und dies vertritt eine Anzahl der späteren Gelehrten und dies ist bei mir eine offenkundige Sache.” [Al-Hada’iq-un-Nadirah, Band 11 Seite 15]

قال المحقق  البحراني رحمه الله: وهذا الحكم واضح في المرتد الملي والمرأة مطلقا ملية أو فطرية فإنه لا اشكال ولا خلاف في قبول توبتهما متى تابا. وإنما الخلاف والاشكال في الرجل المرتد إذا كان فطريا هل تقبل توبته أم لا؟ ففيه أقوال ثلاثة: (الأول) وهو المشهور على ما صرح به شيخنا الشهيد الثاني في كتاب الميراث من المسالك عدم قبولها مطلقا، قال في الموضع المذكور من الكتاب المشار إليه: وأما عدم قبولها مطلقا فالمشهور ذلك عملا باطلاق الأخبار والحق قبولها في ما بينه وبين الله تعالى حذرا من التكليف بما لا يطاق. انتهى. وبذلك يظهر ما في كلام بعض مشايخنا المعاصرين حيث ادعى أن المشهور هو قبولها باطنا وعدم قبولها ظاهرا (الثاني) قبولها مطلقا باطنا وظاهرا وهو منقول عن ابن الجنيد (الثالث) قبولها باطنا وعدم قبولها ظاهرا وهو اختيار شيخنا الشهيد الثاني كما سمعت من كلامه وعليه جملة من المتأخرين وهو الظاهر عندي



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