Ali Al-Khamina’i wird gefragt:

السؤال إذا كان الحاكم (الخامنئي) شخصا ومرجع التقليد شخصا آخر فإلى أيهما يجب دفع الخمس؟

„Wenn der Rechtsprecher (Al-Khamina’i) eine Person ist, während das Vorbild der Nachahmung (Marja’) eine andere Person ist, an wen von beiden ist es Pflicht, das Fünftel (Khums) zu zahlen?”

Worauf er antwortet:

يجب تسليم الخمس إلى ولي أمر الخمس وهو الذي يلي أمور المسلمين (الخامنئي) إلا أن يكون فتوى المجتهد الذي يقلده غير ذلك

„Es ist Pflicht, das Fünftel dem Zuständigen für das Fünftel auszuhändigen und das ist derjenige, der für die Angelegenheiten der Muslime zuständig ist (Al-Khamina’i), es sei denn, dass die Auskunft (Fatwa) des Rechtsgelehrten, den er nachahmt, etwas anderes besagt.” [Ajwibat-ul-Istifta’at, Band 1, Seite 302]

Ajwebat-e Estefta2at S 302



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