Frage:

Billigt der malikitische Gelehrte Al-Qurtubi den Verzehr von Menschenfleisch?

Antwort:

Muhammad Ibn Ahmad Al-Qurtubi schreibt: „Wenn eine in Not geratene Person Kadaver, ein Schwein oder das Fleisch eines Menschen findet, dann verzehrt sie den Kadaver, denn er ist in einem Fall erlaubt, doch das Schwein und der Mensch sind in einem Fall nicht erlaubt und das leichte Verbot ist eher vorzuziehen, als dass man ein schweres Verbot übertritt, wie wenn man gezwungen wird, entweder mit seiner Schwester Sex zu haben oder mit einer fremden Frau, woraufhin man den Beischlaf mit der fremden Frau ausübt, weil sie einem in einem Fall erlaubt ist und das ist das Zutreffende von diesen Urteilen und man den Menschen nicht verzehrt, auch wenn er gestorben ist, wofür sich unsere Gelehrten und Ahmad Ibn Hanbal und Dawud Az-Zahiri aussprachen und Ahmad verwendete die Aussage des Gesandten (s.) als Beweis: »Die Knochen eines Toten zu brechen ist so, als würde man seine Knochen zu Lebzeiten brechen.« Muhammad Ibn Idris Ash-Shafi’i sagte: »Man verzehrt das Fleisch des Menschen und es ist einem nicht erlaubt, einen Schützling (Juden oder Nazarener) umzubringen, denn sein Blut ist unantastbar und auch keinen Muslim und auch keinen Gefangenen, da er der Besitz eines anderen ist. Wenn es sich aber um eine Person handelt, mit der man sich im Krieg befindet oder um einen Ehebrecher, dann ist es erlaubt, ihn umzubringen und von seinem Fleisch zu essen.« Dawud äußerte sich in hässlicher Weise über Al-Mizzi, indem er sagte: »Du hast den Verzehr des Fleisches der Propheten für erlaubt erklärt!« Woraufhin ihn Ibn Shuraih überwältigte, indem er sagte: »Du hast die Propheten der Ermordung ausgeliefert, indem du ihnen das Fleisch des Ungläubigen verboten hast!« Abu Bakr Ibn Al-Arabi sagte: »Ich erachte es als richtig, dass man das Fleisch des Menschen nicht verzehrt, außer wenn man dadurch wirklich gerettet wird und es einen am Leben hält und Gott weiß es besser.«” [Al-Jami’ Li Ahkam Al-Qur’an, Band 3 Seite 41]

قال محمد بن أحمد القرطبي: إذا وجد المضطر ميتة وخنزيرا ولحم ٱبن آدم أكل الميتة لأنها حلال في حال والخنزير وٱبن آدم لا يحل بحال والتحريم المخفف أولى أن يقتحم من التحريم المثقل كما لو أكره أن يطأ أخته أو أجنبية وطىء الأجنبية لأنها تحل له بحال وهذا هو الضابط لهذه الأحكام ولا يأكل ٱبن آدم ولو مات قاله علماؤنا وبه قال أحمد وداود احتج أحمد بقوله عليه السلام: كسر عظم الميت ككسره حيا وقال الشافعي: يأكل لحم ٱبن آدم ولا يجوز له أن يقتل ذميا لأنه محترم الدم ولا مسلما ولا أسيرا لأنه مال الغير فإن كان حربيا أو زانيا محصنا جاز قتله والأكل منه وشنع داود على المزني بأن قال: قد أبحت أكل لحوم الأنبياء! فغلب عليه ابن شريح بأن قال: فأنت قد تعرضت لقتل الأنبياء إذ منعتهم من أكل الكافر قال ابن العربي: الصحيح عندي ألا يأكل الآدمي إلا إذا تحقق أن ذلك ينجيه ويحييه; والله أعلم

tafsir-e-qortobi-b-3-s-41

Anmerkung:

Die Unfehlbaren (a.) erklärten den Verzehr für verboten [hier!].



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