Ni’matullah Al-Jaza’iri schreibt: „Zu den heiklen Überlieferungen gehört diejenige, die der Gelehrte At-Tusi authentisch (Sahih) von Sa’id Al-A’raj berichtete, der Ja’far As-Sadiq (a.) sagen hörte: »Gottes Gesandter (s.) verrichtete das Gebet, woraufhin er den Friedensgruß (Taslim) nach zwei Verneigungen (Rak´ah) äußerte. Daher fragte ihn jener, der sich hinter ihm befand: »»O Gesandter Gottes, geschah etwas im Gebet?«« Er sprach: »»Worum geht es?«« Sie sprachen: »»Du hast nur zwei Verneigungen (Rak’ah) verrichtet.«« Er fragte: »»Ist das denn so, o du, mit den zwei Händen?«« Man bezeichnete ihn als jenen, der zwei linke Hände hat. Er antwortete: »»Ja.«« Hierauf baute er auf seinem Gebet und vollendete das Gebet als vier (Gebetseinheiten). Gott ist es, Der ihn aus einer Barmherzigkeit zur Nation vergessen ließ.« Siehst du denn nicht, dass wenn jemand das täte, man ihn rügen und sagen würde: »»Dein Gebet wird nicht angenommen!«« Wem das also heute widerfährt, der spricht: »»Gottes Gesandter (s.) pflegte den Brauch und ging vorbildhaft voraus und vollzog die zwei Niederwerfungen anstelle der Worte.«« Ich sage: »Über diesen Bericht kamen Unstimmigkeit und Streit auf und er ist die wohl gewaltigste Schlacht zwischen As-Saduq, Gott sei ihm gnädig und der Mehrheit unserer Gelehrten, Gott sei mit ihnen zufrieden, denn sie schlossen es völlig aus und verwarfen die Überlieferungen, die es beweisen und überspannten den Bogen hinsichtlich seiner Verunglimpfung.« Zu den späteren Zeitgenossen, die ihn verunglimpften, gehört der gutachtende Gelehrte Baha’-ud-Din, Gott erhelle seine Ruhestätte, der in einem Satz seiner Abhandlung äußerte: »Dem Sohn des Babawaih das Vergessen zuzuschreiben, kommt eher in Frage, als es Gottes Gesandten (s.) zuzuschreiben.« Zu der Aussage von As-Saduq: »So Gott es uns gelingen lässt, verfassen wir ein Buch über die Art und Weise des Vergessens des Propheten (a.).« Kommentierte Baha’-ud-Din: »Lob sei Gott, der ihm das Verfassen jenes Buches nicht gelingen ließ.« Was die Urgelehrten betrifft, so gehört zu ihnen unser edler Herr Al-Murtada, Gott habe ihn selig, denn nachdem er die Aussage von As-Saduq, Gott sei ihm gnädig, nannte, kommentierte er: »Wisse, dass die Person, von der wie bestätigt die Rede war, etwas auf sich nahm, was nicht ihre Sache ist und dadurch ihr Mangel an Wissen und ihre Unfähigkeit zum Vorschein kamen. Hätte er zu jenen gehört, denen ein rechter Wandel gelang, dann hätte er sich nicht dem zugewandt, was er nicht gut kann und nicht zu seinem Handwerk gehört und zu dessen Erkenntnis er nicht gelangte. Die Gelüste trieben jedoch ihren Freund an. Wir nehmen Zuflucht bei Gott davor, dem Erfolgversprechenden beraubt zu werden und wir bitten Ihn um Schutz vor dem Irrweg und wir bitten Ihn um Anleitung zum Pfad der Wahrheit und Weg der Klarheit.« Nachdem er den Bericht über den Mann mit den zwei Händen überlieferte, schrieb er: »Dieser gehört zu den Einzelberichten (Ahad), die zu keinem Wissen führen und zu deren Befolgung man nicht verpflichtet ist, doch wer etwas davon befolgt, der handelt aus Vermutung. Er stützt sich in seiner Handlung ohne Gewissheit darauf, obwohl Gott das Befolgen der Vermutung untersagte.« Nach einer langen Abhandlung äußerte er: »Wir leugnen es nicht, dass der Schlaf die Propheten (s.) zu den Zeiten des Gebetes überwältigt, bis sie verstreichen und sie es hierauf nachholen, aber deswegen nicht zu bemängeln und nicht mit Makel zu beschreiben sind und sich der Mensch nicht vom überwältigendem Schlaf befreien kann und sich der Schlafende nichts zu Schulden kommen lässt, aber mit dem Vergessen verhält es sich nicht so, denn es ist ein Makel an Vollkommenheit des Menschen und ein Mangel, mit dem ihn jener auszeichnet, der ihn anprangert und es manchmal genau so von der Tat des Vergessenden herrühren kann, wie von der Tat eines anderen, doch der Schlaf findet nicht statt, außer durch Gott. Es steht also in dem Zustand nicht in der Macht der Diener und würde es in ihrer Macht stehen, dann würden es alle Menschen aufgrund seines allgemeinen Auftretens bei seinem Betroffenen mit Mangel und Makel in Verbindung bringen, wobei das beim Vergessen nicht der Fall ist, weil es möglich ist, sich davor zu hüten und weil wir feststellen, dass die weisen Leute es meiden, ihr Vermögen und ihre Geheimnisse jenem anzuvertrauen, der außer Acht lässt und vergisst, während sie jedoch das Vertrauen Kranken und gesundheitlich Angeschlagenen nicht verwehren und wir feststellen, dass die verständigen Leute das verwerfen, was ein Vergesslicher an Überlieferungen erzählt, außer wenn ein anderer daran teilhat, der aufmerksam, geschickt, klug und bewandert ist. Somit sollte durch das, was wir erwähnten, der Unterschied zwischen dem Vergessen und dem Schlaf bekannt geworden sein. Wäre es zulässig, dass Gottes Gesandter (s.) im Gebet vergisst, dann wäre es ebenso zulässig, dass er beim Fasten vergisst, sodass er zwischen seinen Gefährten im Monat von Ramadan tagsüber isst und trinkt, wobei sie ihn beobachten und ihm den Fehler begradigen und seine Aufmerksamkeit auf das Stoppen von dem lenken, was er verübt und es wäre ebenso zulässig, dass er im Monat von Ramadan tagsüber mit den Frauen verkehrt.« Hierauf erwähnte er viele Dinge und sprach: »Dies vertritt weder ein Muslim noch ein Extremist noch ein Monotheist noch erachtet es ein Atheist für erlaubt und es ist für die Person, von der die Rede war, hinsichtlich dem bindend, worüber sie in Bezug auf die Vergessenheit des Propheten (s.) Auskunft (Fatwa) gab und es zeugt davon, dass sie ein Schwachkopf ist und von schlechter Wahl und verdorbener Vorstellung.« Hierauf sprach er: »Wie erstaunlich doch sein Urteil ist, dass der Prophet (s.) vergaß und das Vergessen von allen außer ihm von den Menschen seiner Nation vom Satan sei, ohne Wissen über das, was er behauptete und ohne einen Beweis und ohne ein Scheinargument, das jemals eine vernünftige Person einbeziehen würde, mein lieber Gott! Es sei denn, er würde behaupten, dass man ihm darüber eine Offenbarung eingab und dadurch wird allen Leuten mit Einsicht vor Augen geführt, dass er ein Schwachkopf ist. Wie erstaunlich doch seine Aussage ist, dass das Vergessen des Propheten (s.) von Gott und nicht vom Satan käme, da der Satan keine Macht über den Propheten (s.) hätte und er behauptete, dass er nur Macht über jene hat, die ihm nahestehen und jene, die durch ihn Beigesellung betreiben und jene, die ihm von den Abirrenden folgen. Hierauf sagt er, dass dieses Vergessen, welches vom Satan käme, sich allgemein auf alle Menschen außer den Propheten (s.) und Imamen (a.) erstrecken würde. Somit stünden sie sich allesamt mit dem Satan nahe und wären Abgeirrte, weil der Satan die Macht über sie hätte und ihr Vergessen käme von ihm und nicht vom Allerbarmer und wer von der Unwissenheit dieser Person hinsichtlich der Thematik nicht wach gerüttelt wird, den kann man nur noch zu den Toten zählen.« Womit die Abhandlung von Al-Murtada, Gott sei ihm gnädig, endete, doch in Wahrheit ist es so, dass zahlreich Berichte überliefert wurden, die das beweisen, was As-Saduq vertrat und es als stärkste Position erscheint. Wir äußerten und bewiesen bereits ausführlich die große Angelegenheit in unserem Kommentar zu Tahdhib-ul-Hadith, aber da wir sie an dieser Stelle ansprachen, besteht kein Problem darin, eine Zusammenfassung davon aufzuführen. Wir sagen: »Was die Verunglimpfung seitens unseres Lehrmeisters Al-Baha’i, Gott sei ihm gnädig, betrifft, so lässt es sich insgesamt seinen Albernheiten, seinen Belustigungen und der Klarstellung des Standpunktes zuordnen, was noch erfolgen wird und was Al-Murtada, möge er in Frieden ruhen, betrifft, so ist es, auch wenn er bei der Verunglimpfung den Bogen überspannte, nicht aus Unwissenheit über die erhabene Größe von As-Saduq geschehen oder weil er daran glauben und meinen würde, dass das, was er über ihn äußerte, der Realität entsprechen würde.« Ja, unsere Gelehrten, möge Gott mit ihnen zufrieden sein, gingen bereits bei mühsamen Sachverhalten zu einem harten Ton zueinander über und widersprachen jenem, der zu einem der Urteile ging und sich dagegen äußerte und prangerten ihn an und tadelten ihn und schrieben ihm einen verwirrten Verstand und Auskunft (Fatwa) zu, sodass sich ihm keiner in diesem Urteil anschließt und das selbe wie er als Verbindlich erachtet und machten bei ihm in Angelegenheiten des Lästerns eine Ausnahme und erlaubten es bei ihm, wobei dieser Sachverhalt die Grundfesten (Usul) berührt, wie also sollten sie darin nicht jenen anprangern, der sich ihnen darin widersetzt und selbst wenn nicht, so stützten sich Al-Murtada und jene, die sich in der Verunglimpfung zu ihm gesellten, wie unser Lehrmeister Al-Mufid, Gott erhöhe seinen Rang, auf As-Saduq, Gott sei ihm gnädig, hinsichtlich der Berichte und Urteile und überlieferten von ihm und verließen sich auf das, was er erzählt. Wie hätten sie das also annehmen können, wenn sie ihm den Austritt aus der Religion zuschreiben würden? Es ist also nicht anders zu betrachten, als wie wir es erwähnten und wie es bereits unsere verlässlichsten, frömmsten, gottesfürchtigsten und von Interessen und Rivalitäten entferntesten Lehrmeister bezeugten. Was seine Aussage betrifft: »Dieser gehört zu den Einzelberichten (Ahad), die zu keinem Wissen führen und zu deren Befolgung man nicht verpflichtet ist.« So lautet die Antwort darauf, dass sie sich zunächst um die Festigung der Urteile zu diesen Zeiten dreht und was ihm ihnen gegenüber vorauseilte und es so ist, dass Al-Murtada, Gott habe ihn selig, nah zu den Zeiten seiner reinen Großväter (a.) lebte und die 400 Urwerke und 5.000 Bücher dort allesamt vorhanden waren und zwischen ihm und Imam Musa Ibn Ja’far (a.) eine Zeitspanne lag, wie zwischen unserem Herrn der Zeit (a.) und zwischen Imam Musa (a.) von den Vätern her und es ihm möglich gewesen wäre, die Einzelberichte (Ahad) von den kontinuierlichen (Mutawatir) unterscheiden zu können und die Bücher und Urwerke in diesem Zustand bis zur Zeit von Ibn Idris, Gott sei ihm gnädig, erhalten blieben, doch als seine Zeit anbrach, gingen die Urwerke und Bücher aus verschiedenen Gründen verloren. Zu diesen gehört, dass einige von ihnen in die verschlossenen Kammern der Herrscher gerieten, aus denen sie nicht entwichen und einige ungerechte Machthaber und deren (falsche) Imame einige von ihnen verbrannten und als die Anhänger (der zwölf Imame) die vier Urwerke niedergeschrieben sahen, die geordnet und leichter abzurufen waren, als jene Urwerke und Bücher, sie es vernachlässigten, auf diese zurückzugreifen und sie vorausschickend zugunsten ihres Fortbestandes zu kopieren, bis der Zustand bei uns ein Ende fand und wir zu dieser Zeit nichts vorfanden, außer etwa dreißig Urbücher, sodass man sich völlig auf Einzelberichte (Ahad) zu verlassen hatte und wir bereits den Bericht von As-Sakuni und An-Nawfali und jenes ihresgleichen hinnahmen. Zweitens wurde das Geschehen über das Vergessen des Propheten (s.) durch etwa zwanzig Überlieferungsketten berichtet, die Überspitzung und Ablehnung jenem gegenüber hervorbringen, der das verwirft, wie es von Abu As-Salt Al-Harawi überliefert wird, der zu Imam Ar-Rida (a.) sprach: »O Sohn des Gesandten Gottes, unter der Volksmenge von Kufa sind Leute, die behaupten, dass der Prophet (s.) nie in seinem Gebet vom Vergessen betroffen war.« Er sprach: »Sie haben gelogen, Gott verfluche sie! Jener, der nicht vergisst, ist Gott, außer Dem es keine Gottheit gibt.« Insgesamt wurde also dieser Inhalt sowohl durch Überlieferungsketten berichtet, die authentisch (Sahih), gut (Hasan) und vertrauenswürdig (Muwaththaq), als auch unbekannt (Majhul) und schwach (Da’if) sind und daher ist es heikel, ihn zu verwerfen. Was seine Aussage betrifft: »Wir leugnen es nicht, dass der Schlaf die Propheten (s.) zu den Zeiten des Gebetes überwältigt.« So antwortet man ihm darauf, dass wenn er das anerkennt, er auch verpflichtet ist, den Kontrahenten darin anzuerkennen und das einerseits aus dem Aspekt der Überlieferung heraus, weil die Berichte, die das Geschehen des Vergessens beweisen, zahlreicher vorhanden sind, als die Berichte, die das Geschehen des Schlafes und Nachholen des Gebetes beweisen und andererseits aus dem Aspekt der Vernunft heraus, weil das Absprechen des Makels hinsichtich der Überwältigung durch den Schlaf und seine Bestätigung hinsichtlich des Vergessens dem Rahmen der Vernunft und Norm widerspricht, denn genau so wie es möglich ist, sich vor zu vielem Schlaf zu hüten, der im Nachholen des Gebets mündet, ist es viel mehr noch beim Vergessen möglich, denn ein Mensch wie der Prophet (s.) kann zu Gegebenheiten, bei denen er von der Überwältigung des Schlafes zur Gebetszeit ausgeht, wie schwerer Anstrengung oder Wache bis zum letzten Teil der Nacht oder ähnlichem, eine Person einsetzen, die ihn zu jenem Zeitpunkt aufweckt, denn er hatte zahlreiche Helfer und Soldaten, als er in jenem Tal schlief, worin er dem Nachholen des Gebetes bedurfte, ganz im Gegenteil zum Vergessen, denn es hat keine besondere Zeit, in der sich ein Mensch in Acht nehmen kann und das ist offenkundig nicht zu verbergen, wobei die Aussage von As-Saduq, Gott habe ihn selig, nur die Berichte befolgt, dass Jener, der Gottes Gesandten (s.) vergessen ließ, Gott ist und es somit keinen Unterschied zwischen dem Schlaf und dem Vergessen gibt, da beide die Werke Gottes sind, die Er an Seinem Propheten (s.) in Einzelfällen vollbrachte. Was seine Aussage betrifft: »Weil wir feststellen, dass die weisen Leute es meiden, ihr Vermögen und ihre Geheimnisse jenem anzuvertrauen, der außer Acht lässt und vergisst.« So ist darauf zu antworten, dass die weisen Leute das Anvertrauen nur gegenüber jenem meiden, der viel vergisst und genau so die verständigen Leute nur die Überlieferung von jenem meiden, der überwiegend vergisst und nicht von jenem, der in einem Einzelfall vergisst und jener, Der ihn in dem Fall vergessen ließ, war der Weise, der ihm Sein Vertrauen gab. Was seine Aussage betrifft: »Wäre es zulässig, dass der Gesandte (s.) im Gebet vergisst, dann wäre es ebenso zulässig, dass er beim Fasten vergisst.« So lautet die Antwort darauf, dass wir sein Vergessen beim Fasten und was an Beispielen erwähnt wurde als zulässig erachten, wenn es aus einer Barmherzigkeit zur Nation erfolgt, doch es ist lediglich zulässig und kein tatsächliches Ereignis. Wenn es jedoch keine Barmherzigkeit zur Nation ist, wobei es einen Makel beinhaltet, so erachten wir es nicht als zulässig, insbesondere bei der Urteilsverkündung, denn im Vergessen darin liegt ein offenkundiger Mangel und eine Aufhebung der Vertrauenswürdigkeit hinsichtlich seinem Versprochenen und Angedrohten vor. Was seine Aussage betrifft: »Wie erstaunlich doch sein Urteil ist.« So gibt es keinen Anlass, darüber zu staunen, nachdem doch Berichte von der Sache überliefert wurden, die authentisch (Sahih) sind und As-Saduq ist weit entfernt davon, diesen große Sache zu wagen, ohne sich dabei auf etwas handfestes zu stützen. Was sein zuletzt geäußertes Erstaunen betrifft, so bleibt es nicht verborgen, was es damit auf sich hat und es so ist, dass As-Saduq, Gott sei ihm gnädig, das Übernehmen des Verses beabsichtigte oder es sich um einen Bericht handelte, dessen Wortlaut er überlieferte, ohne die Erklärung der übernommenen Bedeutung zu beabsichtigen und der Sinn davon besteht darin, dass der Gehorsam zum Satan in dem erfolgt, was er einem an Einflüsterungen eingibt und wer ist es denn, der von ihm freizusprechen wäre, außer den Unfehlbaren (a.)? Was jene betrifft, die durch ihn Beigesellung betreiben und abirren, so sind diese andere Gruppen außer den Gläubigen, als würde er sagen, dass der Satan Macht über die Gläubigen und andere außer ihnen hat. Was die Gläubigen betrifft, so erfolgt es durch seine Eingebungen der Einflüsterung und was dem ähnelt und was andere außer ihnen betrifft, so ist es das Hinausführen aus dem Licht in die Finsternis, wobei wir mit As-Saduq nicht übereinstimmen, außer in dem, was der Text verlauten ließ, der authentisch (Sahih) ist und dieser besteht darin, dass Gott den Gesandten (s.) hinsichtlich des Gebetes vergessen ließ. Wenn du das also erkannt hast, dann wisse, dass die Gefährten, möge Gott mit ihnen zufrieden sein, aus drei Gründen zum Verwerfen davon übergingen. Der erste Grund ist der Konsens, den sie berichteten, der zweite ist ihre Aussage: »Wenn sich die Vernunft und das Überlieferte widersprechen, dann hat die Vernunft Vorrang und das Überlieferte wird so ausgelegt, dass es angepasst und wenn nicht, verworfen wird.« Und der dritte ist das, was der Gelehrte At-Tusi, Gott umhülle ihn in Seiner Gnade, mit einer Überlieferungskette zu Ibn Bukair von Zurarah überlieferte, der Muhammad Al-Baqir (a.) fragte: »Warf sich Gottes Gesandter (s.) jemals aus Vergessenheit zweimal nieder?« Er sprach: »Nein, sogar ein Verständiger (Faqih) vollzieht die zweimalige Niederwerfung nicht.« Die Antwort auf den ersten Grund (den Konsens) besteht darin, dass er nicht zulässig ist, denn As-Saduq und sein Lehrer Muhammad Ibn Al-Hasan Ibn Al-Walid widersprachen darin klar und offenkundig nahmen ebenso zahlreiche überliefernde Gelehrte diese Haltung ein, da sie die überlieferten Berichte über die Thematik des Vergessen erzählten, ohne sie zurückzuweisen, sodass es von ihnen wie ein schweigendes Einverständnis aufzufassen und was die Genossen zu diesen Zeiten betrifft, so nahmen von ihnen der Gutachter Al-Kashi und einige bemühende Gelehrte des Irak diese Haltung ein. Was den zweiten Grund betrifft, so wurde diese Aussage bereits behandelt und dargelegt, dass der Beweis des Verstandes nicht von absoluter Natur ist. Viel mehr gewährt man ihm den Vorrang, wenn er das Überlieferte bekräftigt. So wäre das hinsichtlich einem tatsächlichen Widerspruch zweier überlieferter Sachverhalte der Fall. Wenn das aber nicht so ist, dann wären die Beweise des Verstands nicht für sich selber vollständig zu etablieren und besonders beim Festlegen von Urteilen in der Gesetzgebung. Was den dritten Grund angeht, wobei der Überlieferer davon Ibn Bukair ist, dessen Zustand wohl weit bekannt sein müsste, so stellt er keinen Widerspruch zu den Berichten dar, die authentisch (Sahih) sind, wobei der Anspruch auf das Offenkundige dem innerlich Vorhandenen und wobei die Auslegung davon zulässig ist, dass damit gemeint sein mag, dass er die zwei Niederwerfungen nie mit der Häufigkeit anderer Personen verrichtete oder dass es bei der Einflüsterung des Satans enden würde, weil das Vergessen Lassen vom Allerbarmer kommt, also bedenke an dieser Stelle in angebrachter Weise den weiträumigen Sinn.” [Al-Anwar-un-Nu’maniyyah, Band 4, Seite 27 – 31]

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