Sa’d Ibn Abdillah berichtete, dass Muhammad Ibn Abdillah sagte: „Ahmad Ibn Hasan erkundigte sich eines Tages bei Ar-Rida (a.), während eine Schar seiner Gefährten bei ihm zusammenkam. Sie stritten sich über zwei unterschiedliche Aussprüche des Propheten (s.) über die selbe Sache, woraufhin Ali Ar-Rida (a.) sprach: ﴾Gott erklärte Verbotenes für verboten (Haram) und Erlaubtes für erlaubt (Halal) und Verpflichtungen zur Pflicht (Fard). Wenn etwas berichtet wird, das erlaubt, was Gott verbietet, oder verbietet, was Gott erlaubt, oder eine Pflicht abschafft, die in Gottes Schrift ohne eine Aufhebung eindeutig und gültig verzeichnet ist, dann gehört das zu dem, was aufgehoben wurde und aus diesem Grund gibt es keinen Freiraum dafür, danach zu handeln, denn der Gesandte (s.) erklärte nicht für verboten, was Gott für erlaubt erklärte und erklärte nicht für erlaubt, was Gott für verboten erklärte und nahm keine Änderung an den Pflichten Gottes vor. Alle seine Urteile darüber erfolgen aus Gefolgsamkeit, Unterwerfung und Übermittlung von Gott und im Qur’an steht: »Ich befolge nur das, was mir offenbart wird.« (6:50) Daher war der Prophet (s.) ein Befolger und Übermittler Gottes hinsichtlich dem, was ihm Gott an Übermittlung der Botschaft befahl.﴿ Ich sprach: ﴾Von euch wird ein Ausspruch über eine Sache vom Gesandten (s.) überliefert, was zwar nicht in der Schrift steht, aber sich im Brauch (Sunnah) befindet. Danach wird etwas anderes als das überliefert.﴿ Er sprach: ﴾Genauso hat der Prophet (s.) etwas untersagt, was eine Untersagung von Verbotenem (Haram) ist und so stimmt seine Untersagung mit der Untersagung Gottes überein und der Gesandte (s.) befahl etwas, wobei dieser Befehl eine Festlegung (Wajib) wurde, wie die aufrechten Pflichten Gottes und so stimmte sein Befehl dazu mit dem Befehl Gottes überein. Wenn überliefert wird, dass der Prophet (s.) etwas untersagt, was eine Untersagung von Verbotenem (Haram) ist, wobei etwas anderes als das überliefert wird, dann gibt es keinen Freiraum dafür, sich diesem zu bedienen und genauso verhält es sich mit dem, was der Gesandte (s.) befohlen hat und wir als zulässig erachten würden, was der Prophet (s.) nicht als zulässig erachtet hat, es sei denn, es würde aus Furcht in einer Notlage geschehen, aber dass wir für erlaubt erklären würden, was der Gesandte (s.) verboten hat, oder für verboten erklären würden, was der Gesandte (s.) erlaubt hat, das käme niemals in Frage, denn wir sind Gefolgsleute (Tabi’un) des Propheten (s.), die sich ihm unterwerfen, genauso wie der Prophet (s.) dem Befehl seines Herrn folgte und sich Ihm unterwarf und Gott sagte: »Was euch der Gesandte (s.) zukommen lässt, das nehmt an und was er euch untersagt, dessen enthaltet euch.« (59:7) Der Prophet (s.) untersagte etwas, weil es verboten (Haram) ist, aber auch aufgrund von Verpöntheit (I’afah) und Verhasstheit (Karahah) und er befahl etwas, das weder Pflicht (Fard) noch eine Festlegung (Wajib) ist, sondern etwas vorzügliches (Fadl) und gewichtiges (Marjuh) in der Religion, was sowohl der kranke als auch gesunde Mensch weglassen kann. Wenn also vom Gesandten (s.) berichtet wird, dass er etwas untersagte, aufgrund von Verpöntheit oder dass er etwas befahl, aufgrund von Vorzüglichkeit, dann steht es einem frei, sich dem Weglassen davon zu bedienen. Wenn euch von uns etwas überliefert wurde, wofür es zwei vereinbare Berichte gibt, was erzählt, wer es erzählt, über eine Untersagung und es nicht zurückweisbar ist und die beiden vereinbar überlieferten Berichte richtig und bekannt sind, dann muss man eine von beiden nehmen oder beide zusammen oder eine von beiden, die du möchtest und dir lieb ist. Das ist dir aus Unterwerfung zum Gesandten (s.) und weil es ihm und uns überlassen wird freigestellt, doch wer das aufgrund von Sturheit, Ablehnung und Weigerung der Unterwerfung unter den Gesandten (s.) unterließ, der ist ein Beigesellender (Mushrik) gegenüber dem allmächtigen Gott. Wenn euch von uns zwei sich voneinander unterscheidende Berichte überliefert wurden, dann vergleicht beide mit Gottes Schrift. Was sich auch immer an Erlaubtem und Verbotenem in einem Buch befand, so befolgt das, was mit Gottes Schrift vereinbar ist und was sich nicht in Gottes Schrift befindet, das gleicht mit den Bräuchen (Sunnah) des Propheten (s.) ab. Was sich auch immer im Brauch an Untersagung befand, was eine Untersagung von Verbotenem (Haram) ist, was vom Gesandten (s.) als einzuhaltender Befehl vorgeschrieben wurde, das befolgt übereinstimmend mit dem, was der Prophet (s.) untersagte und befahl und was auch immer ein Brauch über eine Untersagung aus Verpöntheit (I’afah) oder Verhasstheit (Karahah) ist, woraufhin der andere Bericht etwas anderes sagt, so ist das seine Genehmigung für das, was dem Gesandten (s.) zuwider war, er hasste und verbot und das ist es, was einem freisteht, wenn man beides zusammen nimmt oder eines von beiden, was du willst und wofür dir aus Unterwerfung und Gefolgsamkeit Freiraum zum Wählen zur Verfügung steht und man überlässt es dem Gesandten (s.) und wofür ihr über etwas keinerlei Anhaltspunkte findet, dessen Wissen überlasst uns, denn wir haben eher Anrecht darauf und äußert euch nicht gemäß euren eigenen Meinungen und euch obliegt das Ablassen und die Feststellung und das Anhalten und ihr seid Einfordernde und sich Erkundigende bis euch Aufklärung von uns ereilt.﴿” [Uyun-ul-Akhbar von As-Saduq, Band 1 Seite 22 – 24]
عن علي بن الحسين ومحمد بن الحسن عن سعد بن عبد الله عن محمد بن عبد الله عن أحمد بن الحسن أنه سأل الرضا عليه السلام يوما وقد اجتمع عنده قوم من أصحابه وقد كانوا يتنازعون في الحديثين المختلفين عن رسول الله صلى الله عليه وآله في الشئ الواحد فقال عليه السلام ان الله عز وجل حرم حراما وأحل حلالا وفرض فرائض فما جاء في تحليل ما حرم الله أو تحريم ما أحل الله أو دفع فريضة في كتاب الله رسمها بين قائم بلا ناسخ نسخ ذلك فذلك مما لا يسع الاخذ به لأن رسول الله صلى الله عليه وآله لم يكن ليحرم ما أحل الله ولا ليحلل حرم الله ولا ليغير فرايض الله وأحكامه في ذلك كله متبعا مسلما مؤديا عن الله وقول الله عز وجل ان اتبع إلا ما يوحى إلى فكان متبعا لله مؤديا عن الله ما امره به من تبليغ الرسالة قلت فإنه يرد عنكم الحديث في الشئ عن رسول الله صلى الله عليه وآله مما ليس في الكتاب وهو في السنة ثم يرد خلافه فقال وكذلك قد نهى رسول الله صلى الله عليه وآله أشياء نهى حرام فوافق فذلك نهيه نهى الله وأمر بأشياء فصار ذلك الامر واجبا لازما كعدل فرايض تعالى ووافق في ذلك امره أمر الله تعالى فما جاء في النهى عن رسول الله صلى الله عليه وآله نهى حرام جاء خلافه لم يسع استعمال ذلك وكذلك فيما أمر به لأنا نرخص فيما لم يرخص فيه رسول الله صلى الله عليه وآله ونأمر بخلاف ما أمر رسول الله صلى الله عليه وآله إلا لعله خوف ضرورة فاما ان نستحل ما حرم رسول الله صلى الله عليه وآله أو نحرم استحل رسول الله صلى الله عليه وآله فيكون ذلك ابدا لأنا تابعون لرسول الله صلى الله عليه وآله مسلمون له كما كان رسول الله صلى الله عليه وآله تابعا لأمر ربه عز وجل مسلما وقال عز وجل ما آتيكم الرسول فخذوه وما نهيكم فانتهوا وان رسول الله صلى الله عليه وآله نهى عن أشياء نهى حرام بل اعافه وكراهة وأمر بأشياء ليس فرض ولا واجب بل أمر فضل ورجحان في الدين رخص في ذلك للمعلول وغير المعلول فما كان عن رسول الله صلى الله عليه وآله نهى اعافه أو أمر فضل فذلك يسع استعمال الرخص فيه إذا ورد عليكم عنا فيه الخبران باتفاق يرويه من يرويه في النهى ولا ينكره وكان الخبران صحيحين معروفين باتفاق الناقلة فيهما يجب الاخذ بأحدهما أو بهما جميعا أو بأيهما شئت وأحببت موسع ذلك لك من باب التسليم لرسول صلى الله عليه وآله والرد إليه والينا وكان تارك ذلك باب العناد والانكار وترك التسليم لرسول صلى الله عليه وآله مشركا بالله العظيم فما ورد عليكم من خبرين مختلفين فاعرضوهما على كتاب الله فما كان في كتاب موجودا حلالا أو حراما فاتبعوا ما وافق الكتاب ولم يكن في الكتاب فاعرضوه على سنن النبي فما كان في السنة موجودا منهيا عنه نهى حرام مأمورا به عن رسول الله صلى الله عليه وآله أمر الزام فاتبعوا وافق نهى رسول الله صلى الله عليه وآله وأمره وما كان السنة نهى اعافه أو كراهة ثم كان الخبر الآخر خلافه فذلك رخصه فيما عافه رسول الله صلى الله عليه وآله وكرهه ويحرمه فذلك الذي يسع الاخذ بهما جميعا أو بأيهما شئت وسعك الاختيار من باب التسليم والاتباع والرد رسول الله صلى الله عليه وآله وما لم تجدوه في شئ من الوجوه فردوا إلينا علمه فنحن أولى بذلك ولا تقولوا بآرائكم وعليكم بالكف والتثبت والوقوف وأنتم طالبون باحثون حتى يأتيكم البيان من عندنا
Ali Ibn Abi Talib (a.) berichtete, dass Prophet Muhammad (s.) sagte: „Der Brauch (Sunnah) besteht aus zwei Bräuchen: Ein Brauch über eine Pflicht (Fard), dessen Befolgung nach mir eine Rechtleitung und dessen Unterlassung eine Fehlleitung ist und ein Brauch über etwas, das keine Pflicht ist und dessen Befolgung eine Vortrefflichkeit (Fadl) und dessen Unterlassung keine Verfehlung ist.” [An-Nawadir von Ar-Rawandi, Seite 158]
عن موسى بن جعفر عن جعفر بن محمد عن محمد بن علي عن علي بن الحسين عن الحسين بن علي عن علي بن أبي طالب عليهم السلام عن رسول الله صلى الله عليه وآله قال: السنة سنتان سنة في فريضة الأخذ بها بعدي هدى وتركها ضلالة وسنة في غير فريضة الأخذ بها فضيلة وتركها غير خطيئة
Dawud Ibn Kathir berichtete, dass er Imam As-Sadiq (a.) fragte: „Sind die Bräuche (Sunnah) von Gottes Gesandten (s.) wie Gottes Pflichten (Faridah)?” Er sprach: „Gott erlegte der Dienerschaft festgelegte Pflichten auf. Wer also eine von den festgelegten Pflichten unterlässt, sodass er sie nicht erfüllt und leugnet, der ist ein Ungläubiger (Kafir) und Gottes Gesandter (s.) befahl Dinge, die alle eine Wohltat (Hasanah) sind. Derjenige also, der einiges von dem unterlässt, was Gott Seiner Dienerschaft an Gehorsamkeit befahl, ist kein Ungläubiger (Kafir), sondern er unterlässt das Vorzügliche (Fadl) und lässt sich Gutes entgehen.” [Al-Wasa’il von Al-Amili, Band 1, Seite 30]
محمد بن يعقوب عن عدة من أصحابه عن أحمد بن محمد عن حسن بن محبوب عن داود بن كثير عن الإمام الصادق عليه السلام أنه سأله: سنن رسول الله صلى الله عليه وآله وسلم كفرائض الله عز وجل؟ فقال: إن الله عز وجل فرض فرائض موجبات على العباد، فمن ترك فريضة من الموجبات فلم يعمل بها وجحدها كان كافرا وأمر رسول الله صلى الله عليه وآله وسلم بأمور كلها حسنة فليس من ترك بعض ما أمر الله عز وجل به عباده من الطاعة بكافر، ولكنه تارك للفضل منقوص من الخير


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