Abu l-Qasim Al-Khu’i schreibt:
العامي لا بد في استناده إلى فتوى المجتهد أن يكون قاطعا بحجيتها في حقه أو يعتمد في ذلك على ما يقطع بحجيته ولا يسوغ له أن يستند في تقليده على ما لا يعلم بحجيته إذ معه يحتمل العقاب على أفعاله وتروكه وعليه لا يمكن أن تكون مسألة التقليد تقليدية
„Der Laie muss sich beim Zurückgreifen auf das Rechtsgutachten des Rechtsgelehrten sicher darüber sein, dass es ein Beweis für ihn ist oder sich dabei auf das verlassen, über dessen Beweis er sich sicher ist und es ist ihm nicht erlaubt, bei seiner Nachahmung (Taqlid) auf das zurückzugreifen, dessen Beweis er nicht kennt, da er deswegen für seine Taten und Unterlassungen bestraft werden kann und daher kann die Sache der Nachahmung (Taqlid) nicht auf Nachahmung (Taqlid) beruhen.” [At-Tanqih, Band 1, Seite 62]
فمعنى أن العامي قلد المجتهد أنه جعل أفعاله على رقبة المجتهد وعاتقه وأتى بها استنادا إلى فتواه لا أن معناه الأخذ أو الالتزام أو غير ذلك من الوجوه لعدم توافق شيء من ذلك معنى التقليد لغة
„Dass der Laie den Rechtsgelehrten nachahmt (Taqlid) bedeutet, dass er seine Taten auf den Nacken und die Schulter des Rechtsgelehrten lädt und sie übereinstimmend mit seinen Rechtsgutachten verrichtet, aber damit ist nicht gemeint, dass er sie von ihm nimmt oder sich ihnen verpflichtet oder etwas anderes in dem Sinne, denn nichts davon stimmt linguistisch mit der Bedeutung von Nachahmung (Taqlid) überein.” [At-Tanqih, Band 1, Seite 58]
وأما ما يمكن أن يستدل به المجتهد على جواز التقليد في الشريعة المقدسة فهو أمور منها السيرة العقلائية الممضاة بعدم الردع عنها وقد تقدمت وهي تقتضي جواز التقليد الافتاء كليهما ومنها قوله عز من قائل فلو لا نفر من كل فرقة منهم طائفة ليتفقهوا في الدين ولينذروا قومهم إذا رجعوا إليهم لعلهم يحذرون
„Was das betrifft, womit der Rechtsgelehrte beweisen kann, dass die Nachahmung (Taqlid) vom heiligen Gesetz gebilligt wird, so handelt es sich um verschiedene Dinge. Dazu gehört die nicht verbotene vorgelebte logische Praxis, wie es bereits vorausging und welche sowohl die Billigung der Nachahmung (Taqlid) als auch die der Erlassung von Rechtsgutachten impliziert und dazu gehört die Aussage Gottes: ﴾Würde doch von jeder Gruppe eine Abteilung ausrücken, damit sie hinsichtlich der Religion verstehend (Faqih) werden und ihre Leute warnen, wenn sie zu ihnen zurückkehrten, vielleicht üben sie sich in Vorsicht.﴿” (9:122) [At-Tanqih, Band 1, Seite 64]
ومنها قوله عز من قائل فاسئلوا أهل الذكر إن كنتم لا تعلمون حيث دلت على وجوب السؤال عند الجهل ومن الظاهر أن السؤال مقدمة للعمل فمعنى الآية المباركة: فاسئلوا أهل الذكر لأجل أن تعملوا على طبق الجواب
„Und dazu gehört die Aussage Gottes: ﴾So fragt die Leute der Ermahnung, wenn ihr nicht wisst.﴿ (21:7) Da sie beweist, dass das Erkundigen bei Unwissenheit verpflichtend ist und offenkundig ist es so, dass das Fragen die Befolgung bezweckt, also lautet die Bedeutung des heiligen Verses: ﴾So fragt die Leute der Ermahnung, damit ihr die Antwort befolgt.﴿” [At-Tanqih, Band 1, Seite 67]
Kommentar:
Keiner der Verse beweist die oben erwähnte Definition von Nachahmung (Taqlid).


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