Ali Ibn Ahmad Ibn Hazm Al-Andalusi schreibt:
وللأب أن يزوج ابنته الصغيرة البكر ما لم تبلغ بغير إذنها ولا خيار لها إذا بلغت فإن كانت ثيبا من زوج مات عنها أو طلقها لم يجز للأب ولا لغيره أن يزوجها حتى تبلغ ولا إذن لهما قبل أن تبلغ وإذا بلغت البكر والثيب لم يجز للأب ولا لغيره أن يوزجها إلا بإذنها فإن وقع فهو مفسوخ أبدا فأما الثيب فتنكح من شاءت وإن كره الأب وأما البكر فلا يجوز لها نكاح إلا باجتماع إذنها وإذن أبيها
„Der Vater darf seine minderjährige unberührte Tochter ohne ihre Einwilligung verheiraten, solange sie nicht die Volljährigkeit erreichte und wenn sie die Volljährigkeit erreichte, hat sie keine andere Wahl. Wenn sie aber von einem Ehemann berührt wurde, der ihr verstarb, oder sich von ihr schied, dann darf sie weder der Vater noch ein anderer verheiraten, bis sie die Volljährigkeit erreicht und den beiden wird bis zu ihrer Volljährigkeit keine Einwilligung überlassen. Wenn die Unberührte und Berührte die Volljährigkeit erreichten, dann darf sie weder ihr Vater noch ein anderer verheiraten, außer mit ihrer Einwilligung und sollte es passieren, so ist es immer ungültig. Was die Berührte betrifft, so heiratet sie, wen sie will, auch wenn dem Vater das nicht recht ist und was die Unberührte betrifft, so ist ihr keine Ehe erlaubt, außer wenn ihre Einwilligung und die Einwilligung ihres Vaters übereinstimmen. [Al-Muhalla, Seite 1600]

الحجة في إجازة إنكاح الأب ابنته الصغيرة البكر إنكاح أبي بكر النبي من عائشة رضي الله عنها وهي بنت ست سنين وهذا أمر مشهور غني عن إيراد الإسناد فيه فمن ادعى أنه مخصوص لم يلتفت لقوله لقول الله عز وجل لقد كان لكم في رسول الله أسوة حسنة لمن كان يرجو الله واليوم الآخر فكل ما فعله عليه الصلاة والسلام فلنا أن نتأسى به فيه إلا أن يأتي نص بأنه له خصوص
„Der Beweis dafür, dass der Vater seine minderjährige unberührte Tochter verheiraten darf, ist die Verheiratung Abu Bakrs von A’ishah mit dem Propheten (s.), als sie sechs Jahre alt war und dies ist solch eine berühmte Sache, dass es nicht einmal nötig ist, eine Kette dafür zu liefern. Wer nun behaupten sollte, dass das ein Sonderfall wäre, dem schenkt man aufgrund von Gottes Aussage keine Beachtung: ﴾Ihr habt an Gottes Gesandten ein schönes Vorbild für denjenigen, der auf Gott und den Jüngsten Tag hofft.﴿ (33:21) Wir ahmen also alles nach, was er tat, mit Ausnahme von dem, worüber eine Vorschrift vorliegt, dass es sich um einen Sonderfall für ihn handelt.” [Al-Muhalla, Seite 1600]



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