Husain Al-Karaki Al-Amili schreibt:
فما تختص الغلاة بروايته فإن كانوا ممن عرف لهم حال استقامة وحال غلو عمل بما رووه في حال الاستقامة وترك ما رووه في حال خطئهم ولأجل ذلك عملت الطائفة بما رواه أبو الخطاب محمد بن أبي زينب في حال استقامته وتركوا ما رواه في حال تخليطه وكذا القول في أحمد بن هلال القربائي وابن أبي عزاقر وغير هؤلاء فأما ما يرونه في حال تخليطهم فلا يجوز العمل به على كل حال
„Was nun das betrifft, welches ausschließlich die Übertreiber erzählen, so wurde, wenn sie dafür bekannt waren, dass sie eine Zeit der Rechtgläubigkeit und eine Zeit der Übertreibung hatten, das befolgt, was sie zur Zeit ihrer Rechtgläubigkeit erzählten und das beiseite gelegt, was sie zur Zeit ihrer Verfehlung erzählten und aus diesem Grund befolgte die Glaubensgemeinschaft das, was Abu l-Khattab, Muhammad Ibn Abi Zainab, zur Zeit seiner Rechtgläubigkeit erzählte und legte das beiseite, was er in der Zeit seiner Entgleisung erzählte und genauso verhält es sich mit Ahmad Ibn Hilal Al-Qaraba’i und Ibn Abi Azaqir und anderen. Was jedoch das betrifft, was sie in der Zeit ihrer Entgleisung erzählten, so ist die Befolgung davon auf jeden Fall unzulässig.” [Hidayat-ul-Abrar, Seite 45 – 46]



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